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Nachunternehmer aus Slowenien beauftragen: Diese Unterlagen sollten vorliegen

A1-Bescheinigung, Zoll-Meldung, SOKA-BAU, Freistellungsbescheinigung und Reverse-Charge – was Generalunternehmer vor dem ersten Einsatz eines EU-Nachunternehmers prüfen sollten.

Unternehmen aus der EU dürfen ihre Leistungen in Deutschland erbringen – auch am Bau. Damit der Einsatz rechtlich sauber ist, sollten vor dem ersten Arbeitstag einige Nachweise vorliegen. Hier ist die Übersicht, die wir auch mit unseren Auftraggebern durchgehen.

1. A1-Bescheinigung für jeden Mitarbeiter

Die A1-Bescheinigung belegt, dass ein Mitarbeiter während der Entsendung weiter im Heimatland sozialversichert ist. In Slowenien stellt sie die Krankenversicherungsanstalt (ZZZS) aus. Sie gilt pro Person und für den Zeitraum der Entsendung.

2. Meldung beim Zoll vor Arbeitsbeginn

Entsandte Arbeitnehmer müssen vor Beginn der Arbeiten beim Zoll über das Meldeportal-Mindestlohn angemeldet werden. Dazu gehört die Zusage, mindestens die in Deutschland geltenden Mindestbedingungen einzuhalten.

3. SOKA-BAU im Bauhauptgewerbe

Im Bauhauptgewerbe – dazu gehört auch der Tiefbau – nehmen ausländische Arbeitgeber für ihre entsandten Mitarbeiter am Urlaubskassenverfahren der SOKA-BAU teil.

4. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

Liegt keine Freistellungsbescheinigung vor, muss der Auftraggeber bei Bauleistungen 15 % des Rechnungsbetrags als Bauabzugsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Mit gültiger Bescheinigung entfällt der Abzug.

5. Rechnung im Reverse-Charge-Verfahren

Erbringt ein im Ausland ansässiges Unternehmen Bauleistungen für ein deutsches Unternehmen, schuldet der Auftraggeber die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Die Rechnung weist deshalb keine deutsche Umsatzsteuer aus, sondern die USt-IdNr. beider Seiten.

So arbeiten wir

Vor Einsatzbeginn stimmen wir die für Ihr Projekt erforderlichen Nachweise mit Ihnen ab und legen sie vor. Auf der Baustelle haben Sie einen deutschsprachigen Vorarbeiter als festen Ansprechpartner.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.